§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist verboten.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Beherbergungsvertrag
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt.
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Ferienhaus entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhauses und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus belegen. Das Ferienhaus steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 dieser AGB genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung des Ferienhauses erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
(4) Die Zahlung des für die Überlassung des Ferienhauses vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist bei der Buchung fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt über eine der angebotenen Zahlungsweisen (PayPal, Kreditkarte) zu erfolgen. Eine alternative Zahlungsweise kann durch die Parteien im Vorfeld schriftlich vereinbart werden und muss zu den vereinbarten Modalitäten erfolgen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Ferienhauses und die vertraglichen Leistungen.
§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten, Hausordnung
(1) Der Gast hat das ihm überlassene Ferienhaus und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienhaus nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt.
(4) In dem Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
(5) Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(7) Der Anbieter darf das Ferienhaus für die Dauer der Mietzeit nur nach Absprache mit dem Mieter oder bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten.
§ 5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 14 Tage vor Anreise berechtigt. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter. Geht dem Anbieter die Stornierung erst danach zu, kann eine Teilrückerstattung nur bei Wiederbelegung erfolgen. Der Anbieter behält sich vor eine Bearbeitungsgebührt iHv. 50 Euro einzubehalten.
(4) Bei einem vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienhaus hat der Anbieter die eingesparten Aufwendungen anzurechnen (z.B. Endreinigung).
(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
(7) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 6 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 6 zu ersetzen.
§ 6 Haftung; Verjährung
(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in dem Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienhaus und/oder am Inventar des Ferienhauses schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§ 7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
(1) Das Ferienhaus steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung ausnahmsweise nicht um 15:00 Uhr erfolgt (und der Vermieter diesen Umstand nicht zu vertreten hat).
(2) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
3) Am Abreisetag hat der Gast das Ferienhaus bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung des Ferienhauses hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 25,00 € bei einer Räumung nach 10.30 Uhr aber vor 12.30 Uhr; b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 12.30 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden. Das Ferienhaus ist bei Abreise besenrein mit abgewaschenem, sauberem Geschirr und entsorgtem Müll zu verlassen. Der Geschirrspüler ist sauber und ausgeräumt zu hinterlassen.
(4) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
§ 8 Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.
(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Die Kurtaxe ist im vereinbarten Preis nicht inbegriffen und muss bei Bezug der Wohnung Bar bezahlt werden.
(6) Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Hamburg als vereinbart.